Was ist die AVV Verordnung?
Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) dient zur Bezeichnung von Abfällen und der Einstufung von Abfällen nach ihrer Überwachungsbedürftigkeit. Sie wurde am 10. Dezember 2001 zur Umsetzung des Europäischen Abfallartenkatalogs (EAK) erlassen. Das Europäische Abfallverzeichnis stellt einen Bezugs-Katalog dar, mit dem eine gemeinsame Terminologie für die gesamte Europäische Gemeinschaft festgelegt wird.
Für wen gilt die AVV Verordnung?
Abfallbesitzer, insbesondere Abfall-erzeuger, Einsammler, Beförderer und Abfallentsorger im Rahmen der Pflichten aus anderen Rechts-vorschriften, insbesondere der Nachweisverordnung.
Wer ist zuständig für die AVV Verordnung?
Die Abfallrechtsbehörden überwachen im Rahmen ihrer Aufgaben die richtige Zuordnung der Abfälle.